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AutorenbildCandid Pfister

Ergänzungen betreffend Cybermobbing im Strafgesetzbuch

Aktualisiert: 7. Feb. 2022

21.3969 POSTULAT

Eingereicht von: KOMMISSION FÜR RECHTSFRAGEN NR

Einreichungsdatum: 25.06.2021

Eingereicht im: Nationalrat

Stand der Beratungen: Angenommen


Eingereichter Text: Der Bundesrat wird aufgefordert einen Bericht zu erstellen, wie durch entsprechende Ergänzungen des Strafgesetzbuches (StGB) Cybermobbing und digitale Gewalt bestraft werden können.


Begründung: Für betroffene Personen ist "Cybermobbing" unerträglich. Das Strafgesetzbuch (StGB) enthält bereits diverse Artikel, mit welchen "Cybermobbing" bestraft werden können (Art. 173 - Üble Nachrede, Art. 177 - Beschimpfung, Art. 180 - Drohung, Art. 181 - Nötigung, und viele weitere).

Nur den Begriff "Cybermobbing" im Strafgesetzbuch (StGB) aufzuführen, löst die Nöte der Betroffenen nicht.

Antrag des Bundesrates vom 08.09.2021: Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.


Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.


CHRONOLOGIE 27.09.2021 NATIONALRAT Annahme




Freitag, 21. Januar 2022 16h00


MEDIENMITTEILUNG

BEKÄMPFUNG VON CYBERMOBBING: BERICHT DES BUNDESRATES ABWARTEN


Die Kommission hat sich anlässlich der Vorprüfung einer parlamentarischen Initiative, die von ihrer Schwesterkommission mit 19 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen wurde, ausführlich mit der Frage des Cybermobbings als typisches Internet-Phänomen befasst (20.445 n Pa. Iv. Suter. Neuer Straftatbestand Cybermobbing). Die Kommission hat mit 8 zu 5 Stimmen entschieden, der parlamentarischen Initiative vorerst keine Folge zu geben. Sie möchte zunächst den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats ihrer Schwesterkommission (21.3969) abwarten, der nach Auskunft der Verwaltung noch in diesem Jahr zu erwarten ist. Der Bericht verspricht eine breitere Auslegeordnung zu diesem Thema und wird damit auch einen allfälligen Handlungsbedarf klarer aufzeigen.


www.parlament.ch/press-releases

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