21.3969 POSTULAT
Eingereicht von: KOMMISSION FÜR RECHTSFRAGEN NR
Einreichungsdatum: 25.06.2021
Eingereicht im: Nationalrat
Stand der Beratungen: Angenommen
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird aufgefordert einen Bericht zu erstellen, wie durch entsprechende Ergänzungen des Strafgesetzbuches (StGB) Cybermobbing und digitale Gewalt bestraft werden können.
Begründung: Für betroffene Personen ist "Cybermobbing" unerträglich. Das Strafgesetzbuch (StGB) enthält bereits diverse Artikel, mit welchen "Cybermobbing" bestraft werden können (Art. 173 - Üble Nachrede, Art. 177 - Beschimpfung, Art. 180 - Drohung, Art. 181 - Nötigung, und viele weitere).
Nur den Begriff "Cybermobbing" im Strafgesetzbuch (StGB) aufzuführen, löst die Nöte der Betroffenen nicht.
Antrag des Bundesrates vom 08.09.2021: Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
CHRONOLOGIE 27.09.2021 NATIONALRAT Annahme
Freitag, 21. Januar 2022 16h00
MEDIENMITTEILUNG
BEKÄMPFUNG VON CYBERMOBBING: BERICHT DES BUNDESRATES ABWARTEN
Die Kommission hat sich anlässlich der Vorprüfung einer parlamentarischen Initiative, die von ihrer Schwesterkommission mit 19 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen wurde, ausführlich mit der Frage des Cybermobbings als typisches Internet-Phänomen befasst (20.445 n Pa. Iv. Suter. Neuer Straftatbestand Cybermobbing). Die Kommission hat mit 8 zu 5 Stimmen entschieden, der parlamentarischen Initiative vorerst keine Folge zu geben. Sie möchte zunächst den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats ihrer Schwesterkommission (21.3969) abwarten, der nach Auskunft der Verwaltung noch in diesem Jahr zu erwarten ist. Der Bericht verspricht eine breitere Auslegeordnung zu diesem Thema und wird damit auch einen allfälligen Handlungsbedarf klarer aufzeigen.
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