top of page
AutorenbildCandid Pfister

Jedes vierte Kind erlebt Hass im Netz

Politik will härtere Strafen


Jugendliche und Kinder erleben vermehrt Hass und Hetze im Internet. Der Nationalrat will darum den Straftatbestand gegen Belästigung im Internet anpassen. Der Bundesrat sieht darin keine Lösung.


Swipen, liken, Videos posten: Schon für die Jüngsten gehören Tiktok, Snapchat oder Whatsapp zum Alltag. Bereits jeder vierte 8-Jährige besitzt ein eigenes Smartphone, bei den 13-Jährigen sind es über 70 Prozent. Unter der Woche nutzen Jugendliche das Netz im Schnitt bereits zwei Stunden pro Tag, am Wochenende drei.


Dies führt auch zu unschönen Entwicklungen: «Die häufige Mediennutzung beeinflusst nicht nur die Art der sozialen Integration, sondern führt auch dazu, dass Mobbing vermehrt im virtuellen Raum stattfindet», warnt der am Dienstag veröffentlichte Bildungsbericht 2023.


Mädchen öfters betroffen


Im internationalen Vergleich hat die Schweiz einen hohen Anteil von Kindern und Jugendlichen, die mehr als einmal im Monat Mobbing erfahren. Experten gehen gemäss Bericht davon aus, dass junge Menschen inzwischen etwa gleich häufig von Cybermobbing betroffen sind wie von Mobbing im physischen Leben.


So wurde gemäss Studien ein Viertel der Schweizer Jugendlichen schon einmal im Internet «persönlich angegriffen», und jede Sechste hat erlebt, dass beleidigende Bilder oder Text über sie verschickt wurden. Mädchen sind dabei fast doppelt so häufig betroffen wie Jungen, heisst es im Bildungsbericht. Bis 5 Prozent aller Kinder und Jugendlichen sollen mindestens wöchentlich unter Mobbing und Cybermobbing leiden.


Dass Hass und Hetze im Internet fatale Auswirkungen haben können, zeigte der Fall von Céline (†13). Das Mädchen nahm sich 2020 das Leben. Vor dem Suizid war sie in Chats bedroht und beschimpft worden. Ein 14-Jähriger forderte von ihr wiederholt erotische Bilder. Er drohte damit, andere Bilder, die sie ihm bereits geschickt hatte, zu veröffentlichen.


Das Jugendgericht Dietikon verurteilte den Täter wegen Nötigung und pornografischer Selbstaufnahmen, die er verschickt hatte.


«Abschreckende Wirkung»


Célines Tod löste schweizweit eine Debatte über Bedrohungen und Beleidigungen in sozialen Medien aus. Die Eltern von Céline setzen sich seither dafür ein, dass das Cybermobbing zum Strafbestand wird. Länder wie Österreich kennen diesen Paragrafen schon.


SP-Nationalrätin Gabriela Suter (50) will, dass auch die Schweiz einen solchen Straftatbestand schafft. Sie ist davon überzeugt, dass das heutige Recht der digitalen Realität nicht gerecht wird. Strafbar sind zwar Handlungen hinter der Hetze im Netz, wie zum Beispiel Ehrverletzung, Bedrohung oder Verleitung zum Suizid. Doch das reicht aus ihrer Sicht nicht aus.


«Bei Cybermobbing ist es eher eine Vielzahl von Verhaltensweisen und Handlungen, die in ihrer Gesamtheit auf das Opfer einwirkt», so Suter. Sie forderte deshalb bereits 2020 den neuen Straftatbestand «Cybermobbing». Dieser hätte auch eine vorbeugende und abschreckende Wirkung, argumentiert die SP-Politikerin. Der Nationalrat stimmte dem Anliegen im letzten Dezember mit grosser Mehrheit zu.


Bundesrat sieht kein Handlungsbedarf


«Cybermobbing ist deshalb so schlimm, weil es nur ein einziges Bild braucht, das ins Netz hochgeladen wird. Es erreicht dann ein riesiges Publikum und ist kaum mehr löschbar», so Suter. Die Täterschaft könne oft anonym bleiben im Netz.


Die zuständige Rechtskommission im Ständerat will derweil keine Gesetzesänderung, wie Suter sie vorschlägt: Sie kam bei ihrer Beratung im Januar zum Schluss, dass das heutige Strafrecht ausreiche. Die Kommission bemängelt, dass der nationalrätliche Vorschlag zu einer «erheblichen Ausweitung der Strafbarkeit» führen würde.


Auch der Bundesrat sieht es nicht als dringend an, die Rechtssprechung dem Internetzeitalter anzupassen. Gemäss einem von ihm in Auftrag gegebenen Bericht schützt das geltende Strafrecht Mobbing-Opfer ausreichend. Bei Delikten, die im Netz begangen würden, scheitere die Strafbarkeit in der Regel nicht daran, dass die Taten nicht vom Strafrecht erfasst sind, heisst es darin. Das Problem sei vielmehr, dass die Täter im virtuellen Raum meistens anonym handelten. Das erschwere die Strafverfolgung.


Täter stammen aus Bekanntenkreis


Doch das Argument lässt Suter nicht gelten: «Obwohl die Täterinnen und Täter manchmal die Anonymität des Internets nutzen, um ihre Identität zu verschleiern, stammen sie in der Regel aus dem Bekanntenkreis des Opfers», weiss sie.


So auch beim Fall Céline. Beim verurteilten jungen Mann handelte es sich um ihren Ex-Freund, dieser war zum Zeitpunkt der Tat erst 14 Jahre alt. Nun wird sich der Ständerat als Nächstes mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob das Gesetz um einen Cybermobbing-Artikel erweitert werden soll.



38 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comentarios


bottom of page