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AutorenbildCandid Pfister

Schwierig, gegen Cybermobbing vorzugehen

Aktualisiert: 20. Nov. 2022

Keine Strafe wegen Droh-Video

Videodrohungen einer Teenagerin gegen Céline endeten vor einem Jahr im Suizid. Das Mädchen, welches Céline so weit trieb, blieb unbestraft. Auf Instagram hat sie mit einem weiteren Video abermals ein Mädchen bedroht.


Publiziert blick.ch: 14.10.2018




Vor einem Jahr nahm sich die 13-jährige Céline aus Spreitenbach AG das Leben. Sie war von I. F.* bedroht worden. Die damals 16-jährige I.F. schockierte die Schweiz noch ein zweites Mal: Weil sie ein weiteres Mädchen quälte. In einem Instagram-Video drohte I. F. diesem zweiten Mädchen das gleiche Schicksal an wie Céline. Wörtlich sagte I. F. in dem Video: «Los mol zue du chlini Nutte, mir findet dich scho und zweitens: Du wirsch genauso sterben wie Céline, glaub mir!»

Wegen der Textnachrichten an Céline auf verschiedenen Social-Media-Plattformen wurde I. F. jetzt verurteilt. Über dieses Urteil wurden Célines Eltern lediglich mit einer lapidaren Mitteilung informiert – nicht einmal über das Strafmass und die Urteilsbegründung wurden die Eltern in Kenntnis gesetzt!


Verfahren Eingestellt


Nicht nur das: Das Verfahren wegen der Video­drohung hat die Jugendanwaltschaft Limmattal-Albis sogar eingestellt! Eine entsprechende Verfügung vom 24. September ist rechtskräftig. Aus der Begründung wird klar: Die Jugendstaatsanwaltschaft schloss die Akte wegen ­eines juristischen Details.

Das Mädchen aus dem Kanton Zürich, das im Instagram-Video beschimpft und bedroht wird, hatte zwar Anzeige gegen I. F. erstattet, jedoch explizit darauf verzichtet, eine Mittäterin anzuzeigen, die in dem Video ebenfalls auftritt. Daher befand die Jugendanwaltschaft: «Für ­einen Schuldspruch der Beschuldigten fehlt es an einer unabdingbaren Prozessvoraussetzung.» Alle einer Straftat Verdächtigen müssten zur Anzeige gebracht werden. Das Verfahren sei deshalb einzustellen.


Die Oberjugendanwaltschaft wollte dies auf Anfrage von SonntagsBlick nicht kommentieren. «Um die Persönlichkeit der Jugendlichen zu schützen, sind Jugendstrafverfahren in der Schweiz generell nicht öffentlich», so deren Sprecherin Sarah Reimann.


Schwierig gegen Cybermobbing vorzugehen


Célines Eltern können nicht verstehen, dass sie über das Urteil gegen die Mob­berin ihrer Tochter nicht vollständig informiert werden. Ebenso wütend sind sie, dass die Videodrohungen ohne strafrechtliche Konsequenzen bleiben.


Die Jugendanwaltschaft sende damit die Botschaft aus: Wer gegen Cybermobbing juristisch vorgehen will, hat es schwierig. Eine Anzeige, ist nicht immer erfolgreich. Wenn nicht alle Beteiligten angezeigt würden, bleibe eine Drohung – und sei sie noch so krass – ohne Strafe. Den Kommentar der Justiz, es bestehe kein Zusammenhang zwischen den Drohungen und dem Suizid ihrer Tochter, finden Célines Eltern geschmacklos: «Sie wurde von I. F. einen Tag vorher beschimpft und öffentlich blossgestellt.»


Weiter offen ist das Verfahren gegen einen Jugendlichen aus Dietikon ZH, der Céline genötigt haben soll. Wann in diesem Fall mit einem Abschluss zu rechnen ist, wollte die Jugendanwaltschaft nicht mitteilen.


Quelle: blick.ch

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